Herzlich Willkommen bei Zahn-Elli!

Sie sind auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicher­ung?

Dann sind Sie bei mir genau richtig!

Schön, dass Sie auf meiner Website sind. Ich bin Ellen Janßen aus dem schönen Wittmund in Ostfriesland.

Durch meine mehrjährige Selbstständigkeit bei der Barmenia Krankenversicherung kann ich individuell auf Ihre Wünsche eingehen und Sie excellent und ausführlich rund um das Thema Zahnzusatzversicherungen beraten. Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Zahnzusatzversicher­ung mit 80, 90 oder 100 %  für Zahnersatz


Ab 18,70 € im Monat
(altersabhängig)

Inklusive Bleaching Zuschuss von 200 € ab sofort, sowie alle 2 Jahre!

  • Sofortiger Versicherungsschutz – ohne Wartezeit
  • 80, 90 oder 100% Erstattung für Zahnersatz wie Kronen, Inlays, Brücken, Implantate, Prothesen, Knochenaufbau
  • Inklusive Keramikverblendung
  • Bis zu drei fehlenden Zähnen mitversichert
  • fehlende Weisheitszähne werden nicht mitgerechnet
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Tägliches Kündigungsrecht Ihrerseits bereits nach 12 Monaten
  • Bleaching-Zuschuss 200 € sofort – sowie alle 2 Jahre!
  • 100% unbegrenzte Leistungen für Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen sowie Narkosen.
  • Die Tarifbedingungen finden Sie weiter unten.

Barmenia Zahnersatztarife

Die Barmenia bietet die Zahnzusatzversicherung in 3 Tarifen an:

Tarif „Mehr Zahn 80“:    80 % Erstattung für Zahnersatz
Tarif „Mehr Zahn90“:     90 % Erstattung für Zahnersatz
Tarif „Mehr Zahn100“:  100 % Erstattung für Zahnersatz

Unser Tipp: Für junge Leute zwischen 21 und 30 Jahren ist diese Absicherung besonders günstig – hier zahlen Sie für die Absicherung von Zahnersatz (80 %) monatlich nur 18,70 € ! Die professionelle Zahnreinigung wird bis 200 € pro Jahr übernommen, maximal 80 % des Rechnungsbetrages.

Ab 21 J. bis 30 J. nur 18,70 €

Ab 31 J. bis 40 J. nur 24,70 €

Ab 41 J. bis 50 J. nur 30,00 €
Ab 51 J. bis 60 J. nur 38,00€
Ab 61 Jahren      nur 43,30 € 

Bitte beachten: Wünschen Sie auch eine Erstattung der professionellen Zahnreinigung? Dann kombinieren Sie bitte die beiden Tarife (Mehr Zahn80, 90 oder 100 % und den Tarif „Mehr Zahnvorsorge Bonus D“!

Wenn Sie die Zahnzusatzversicherung noch am Tag der Zahnreinigung abschließen, bekommen Sie die Rechnung zu 80 % erstattet! Hierbei ist es ganz wichtig, dass Sie den Versicherungsbeginn auf den Tag der Zahnreinigung setzen!

Noch ein Tipp: Möchten oder können Sie die Zahnzusatzversicherung mit dem Baustein für Zahnersatz nicht abschließen (z.B. aufgrund einer laufenden Behandlung, mehr als 3 fehlenden Zähnen oder einer Vorversicherung), dann empfehlen wir Ihnen den Tarif „Mehr Zahnvorsorge D“ für 10,90 €. In diesem Tarif erstatten wir Ihnen 150 € im Jahr für die Zahnreinigung, zudem sind noch Bonusleistungen, wie Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Kunststofffüllungen, Teil – und Vollnarkosen (Lachgassedierungen und Analgosedierungen (Dämmerschlaf)), Aufbissschienen, Hypnose und Akupunktur mit versichert.

Diese Bonusleistungen werden wie folgt erstattet:

  • Im ersten Kalenderjahr 150 € (für alles zusammen)
  • Im ersten und zweiten Kalenderjahr 300 € (für alles zusammen)
  • Ab dem 3. Kalenderjahr unbegrenzt!

Beispiel: Sie schließen dieses Jahr noch den Tarif ab und nehmen dieses Jahr keine Leistung in Anspruch (ausgenommen für die Zahnreinigung), erstatten wir Ihnen bereits ab Januar 2025 schon 300 € für die Bonusleistungen!

Ab 2026 dann schon unbegrenzt!

Anleitung zum Abschließen: Gehen Sie über den Button „Jetzt Beitrag berechnen“ und wählen dann die Tarife „Mehr Zahn80“, Mehr „Zahn90“ und „Mehr Zahn100“ ab.

Der Tarif „Mehr Zahnvorsorge Bonus D“ ändert sich dann automatisch auf den Tarif „Mehr Zahnvorsorge D“. Der Beitrag ändert sich dann von 14,10 € auf 10,90 €. Dann auf „jetzt abschließen“ klicken und Ihre Daten eingeben.

Bei Fragen rufen Sie mich gerne an.

Prophylaxe

80 % Übernahme Ihrer Zahnreinigungen, maximal 200 € pro Jahr.

Extras

100% Übernahme von Parodontose- oder Wurzelbehandlung, hochwertige Kunststofffüllungen und schmerzlindernde Maßnahmen.

Keine Wartezeit

Sofortiger Versicherungsschutz – keine Wartezeiten. Nach 12 Monaten Vertragslaufzeit täglich kündbar.

Kontakt

Feste Ansprechpartner, 24/7 WhatsApp Service. Hilfe bei allen Fragen!

Eine Versicherung,
die sich wirklich auszahlt!

 

Highlights der Zahnzusatzversicherung

N
Beginn jederzeit möglich
N
Sofortiger Versicherungsschutz, keine Wartezeiten
N
Schlanke Prozesse. Rechnungen per App einlösen
N
1 Jahr Mindestlaufzeit, danach täglich kündbar

KunststofffüllungenWurzel-und Parodontosebehandlungen, Teil- und Vollnarkosen sind ab sofort unbegrenzt mit versichert.

Schließen Sie noch heute ab und lassen sich die heutige Zahnreinigung zu 80 % erstatten!

Sie haben Fragen? Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine WhatsApp oder E-Mail.

Sichern Sie sich die Zahnzusatzversicherung beim Stiftung Warentest Sieger!

100% für Wurzel- und Parodontosebehandlung
100% für hochwertige Kunststofffüllungen
100% für schmerzlindernde Maßnahmen
Kieferorthopädie
für Kinder bis 2.000 Euro (Beginn der Behandlung bis zum 21. Lebensjahr)
für Erwachsene bis 2.000 Euro (nur nach Unfällen)

Warum ist eine Zahnzusatzversicher­ung sinnvoll?!

Ein makelloses Gebiss strahlt Attraktivität, Gesundheit und Selbstbewusstsein aus – man fühlt sich wohler. Doch nicht immer kann man sich auf gute Gene und eine ausgiebige Pflege der Zähne verlassen. Jeder muss letztendlich damit rechnen, einmal Zahnersatz zu benötigen. Gesetzliche Leistungen bieten einen Grundschutz. Hochwertiger Zahnersatz wie zum Beispiel Kronen, Brücken, Implantate oder Inlays können damit jedoch nicht finanziert werden.

Gegen Abhängigkeit von den eigenen finanziellen Möglichkeiten können Sie vorsorgen und eine entsprechende Versicherung abschließen.

Benötigen Sie weitere Informationen? Dann empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung! Entweder vor Ort in unserem schönen Büro in Wittmund oder telefonisch.

Melden Sie sich gerne telefonisch bei uns unter 04466-2199999

Auch ganz bequem per WhatsApp oder E-Mail. 

FAQs Zahnzusatzversicherung, inklusive Zahnersatz und Zahnreinigung

Welche Leistungen sind in dem Tarif enthalten?

Die folgende Leistungen sind enthalten und werden bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet:

  • 80, 90 oder 100% der Kosten für Zahnersatz, inklusive der Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines anderen Kostenträgers.

Unter den Versicherungsschutz für Zahnersatz fallen z.B. Inlays u. Onlays (Einlagefüllungen), Veneers, Kronen, Brücken, Implantate, Teil- und Vollprothesen und Stiftzähne. Die Kosten für Keramik- und Kunststoffverblendungen sind für alle Zähne versichert.

  • Eingeschlossen sind auch Vor- und Nachbehandungen, z.B. funktionsanalytische Leistungen (dient zur Feststellung einer eventuellen Kiefergelenkfehlstellung) und funktionstherapeutische Leistungen (Auffbisschienen).
    Augmentative Leistungen (Knochenaufbau) sind ebenfalls mit versichert.

Die Leistungen für Zahnersatz sind in den ersten 4 Kalenderjahren begrenzt:

  • Im ersten Kalenderjahr maximal: 1.500 €
  • In den ersten beiden Kalenderjahr zusammen maximal: 3.000 €
  • In den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal: 4.500 €
  • In den ersten viel Kalenderjahren zusammen maximal: 6.000 €
  • Ab dem 5. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt!

Bei einem nachweislich, nach Versicherungsbeginn, auftretenden Unfall entfallen die Höchstbeiträge!

Mit versichert sind zudem noch Wurzelkanalbehandlungen, Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlungen, Aufbissschienen, Teil-und Vollnarkosen, Akupunktur, Hypnose, Lachgassedierungen, Analgosedierungen (alles zu 100 % und in unbegrenzter Höhe)! Ausgenommen sind laufende, angeratene oder geplante Behandlungen!

Wie oft wird die professionelle Zahnreinigung übernommen?

Die Kosten für Prophylaxe & professionelle Zahnreinigung werden zu 80 % des Rechnungsbetrages erstattet. Maximal bis 200 € pro Jahr.

Muss ich einen Heil – und Kostenplan einreichen?
Nein, aber wir empfehlen Ihnen, vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
Wenn Sie zustehende Leistungen der GKV oder der Heilfürsorge nicht in Anspruch nehmen, ziehen wir 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge von den tariflichen Leistungen ab, daher empfehlt die Barmenia Ihnen, vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Die Barmenia prüft dann, mit welchen Leistungen Sie rechnen können.
Ich habe schon eine andere Zahnzusatz-Versicherung. Kann ich wechseln?

Ja, wechseln lohnt sich sogar.
Wenn Sie in den letzten 6 Monaten vor Abschluss eines Vertrages eine Zahnzusatzversicherung bei einem anderen Versicherer hatten, gilt folgende Regelung:
Die Gesamtleistung beträgt:
– Im ersten Kalenderjahr: 1500 €
– In den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal: 3000 €
– Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung schon unbegrenzt!

Beispielrechnung: Sie schließen im September 2024 bei der Barmenia die Versicherung ab, so haben Sie ab Januar 2025 einen Anspruch auf 3000 € (sofern Sie 2024 noch keine Leistung in Anspruch genommen haben) und ab Januar 2026 schon einen unbegrenzten Anspruch!!

Art, Dauer und Umfang der bisherigen Zahnzusatzversicherung spielen dabei keine Rolle!

Wie viel kostet der Tarif?

Der Tarife „Mehr Zahn 80“ und „Mehr Zahnvorsorge Bonus D“ in Kombination beginnen ab 18,70 €, der Beitrag ist abhängig vom Tarif und ist in Altersgruppen unterteilt.
Genaue Angaben finden Sie in der Tabelle der klicken Sie einfach auf „Hier Beitrag berechnen“.

Wird der Beitrag mit zunehmendem Alter teurer?
Ja, es gibt eine planmäßige Erhöhung der Beiträge zu festen Terminen.
Die Barmenia berechnet den Beitrag nach Altersgruppen. Beim Erreichen einer neuen Altersgruppe haben Sie den jeweiligen Beitrag der nächst höheren Altersgruppe zu zahlen.
Kann ich auch jährlich bezahlen?

Ja natürlich, dann erhalten Sie sogar einen Nachlass von 4 %.

Informationen zur Vertragslaufzeit und Kündigungs-Möglichkeiten

Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr. Danach verlängert sich die Laufzeit automatisch von Tag zu Tag. Der Vertrag ist dann aber täglich immer zum nächsten Tag kündbar!
Beispiel: Ihr Vertrag beginnt am 01.12.2022. Der Vertrag läuft bis mindestens 30.11.2023. Ab dem 01.12.2023 können Sie den Vertrag täglich kündigen. Wenn Sie am 01.12.2023 kündigen, können Sie zum 02.12.2023 den Vertrag beenden. Ansonsten verlängert sich der Tarif von Tag zu Tag automatisch, sofern Sie nicht kündigen.

Besteht eine Wartezeit?
Nein, es besteht keine Wartezeit. Sie haben ab dem Versicherungsbeginn sofortigen Schutz und können alle Leistungen sofort in Anspruch nehmen.
(Ausgenommen sind laufende, angeratene, geplante oder beabsichtigte Behandlungen).
Gibt es ein Höchst- oder Mindestalter?

Nein, es gibt kein Höchst – oder Mindestalter.

Wird Bleaching durch den Tarif auch abgedeckt?

Ja, Sie erhalten einen Bleaching Zuschuss, alle 2 Jahre, über 200 €. Der Zuschuss ist sofort nach Vertragsabschluss nutzbar, es besteht keine Wartezeit! Nur in Kombination der Mehr Zahn Tarife und Mehr Zahnvorsorge Bonus D.

Abdeckung für Kieferorthopädie (Zahnspangen) durch die Versicherung?

Ja, Personen bis 20 J. haben einen einmaligen Anspruch von 2000 €. Hier besteht eine Wartezeit von 2 Jahren.
Im ersten Kalenderjahr besteht ein Anpruch auf 150 €, in den ersten beiden Jahren zusammen 300 €.
Gilt auch für Leistungen wie Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen und festsitzende Retainer.
Bei Erwachsenen ab dem 21. Lebensjahr ist die Leistung nur abgedeckt, sofern die kieferorthopädische Behandlung aufgrund eines Unfalls erforderlich ist.

Gibt es eine Möglichkeit zur Voransicht der detaillierten Vertragsbedingungen?

Ja, selbstverständlich. Hier finden Sie die offiziellen Tarifbedingungen, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Download.

Bei der Antragstellung oder einem Online-Abschluss bekommen Sie die Bedingungen selbstverständlich nochmals zur Verfügung gestellt.

Anleitung zum Einreichen der Rechnungen

Die Einreichung der Rechnungen empfehlen wir Ihnen über die Barmenia- App, da die Zahlung an Sie damit erfahrungsgemäß schnell abgewickelt werden kann. Fotografieren oder scannen Sie einfach Ihre Rechnung ab und laden Sie die Rechnung dann ganz bequem in der Barmenia-App als Foto oder Datei hoch.
Laden Sie sich dazu die Barmenia App einfach im IOS / Android Store herunter. Registrieren Sie sich mit Ihrer Versicherungsnummer, die Sie von der Barmenia direkt nach Abschluss per Mail erhalten.
Oder senden Sie die Rechnung mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer per E-Mail an leistungsabrechnung@barmenia.de.
Die Erstattung erfolgt dann auf das von Ihnen hinterlegte Konto, von dem auch Ihre Beiträge abgebucht werden.

Zahlt die Versicherung direkt an den Zahnarzt?

Nein. Die Rechnung bezahlen Sie bitte selbst an Ihren Zahnarzt. Dann laden Sie die Rechnungen in der Barmenia App hoch oder schicken die Rechnungen an leistungsabrechnung@barmenia.de.
Die Erstattung erfolgt dann umgehend auf das Konto, von dem Ihre Beiträge abgebucht werden.

Kann ich die Zahnreinigungs-Flatrate auch abschließen, wenn ich privat krankenversichert bin?
Nein, wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie keine weitere Ergänzungsversicherung abschließen.
Sie können den Tarif nur abschließen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge (Polizisten oder Soldaten) besteht.
Wie ist es mit fehlenden Zähnen?

Ihnen dürfen maximal 3 Zähne fehlen. (Weisheitszähne und fehlende Zähne aufgrund Lückenschluss zählen nicht dazu). Bei 2 und 3 fehlenden Zähnen kommt es zu einer Leistungsbegrenzung wie folgt:

Bei 2 fehlenden Zähnen erhalten Sie:

  • Im ersten Kalenderjahr maximal 250 €
  • In den ersten beiden Kalenderjahren maximal 500 €
  • In den ersten drei Kalenderjahren maximal 750 €
  • Ab dem 4. Kalenderjahr 6000 €

Bei 3 fehlenden Zähnen erhalten Sie:

  • Im ersten Kalenderjahr maximal 125 €
  • In den ersten beiden Kalenderjahren maximal 250 €
  • In den ersten drei Kalenderjahren maximal 375 €
  • Ab dem 4. Kalenderjahr 6000 €
Wann gilt eine Behandlung als „laufend“ ?
Eine Behandlung gilt als angeraten, wenn der Zahnarzt im Patientengespräch mitteilt, dass ein Zahnersatz erforderlich und sinnvoll ist (auch auf lange Sicht).
Wann gilt eine Behandlung als „beabsichtigt“ ?

Eine Behandlung gilt als beabsichtigt, wenn der Zahnarzt konkret mit dem Patienten über den Umfang und die Art der Versorgung spricht, bzw. schon einen Heil –  und Kostenplan erstellt hat.

Leistet die Barmenia auch wenn ich mich vorübergehend im Ausland aufhalte?
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Europas, solange Sie Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse sind oder Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (Polizisten, Soldaten).
Bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischem Ausland, besteht nur während des 1. Monats Versicherungsschutz.

Sichern Sie sich die Zahnzusatzversicherung beim Stiftung Warentest Sieger!